Jusos Konstanz

Für mehr Gerechtigkeit im Kreis Konstanz!

Juso-Kreisverband gegen Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht am 27.03.2013 in Pressemitteilungen

Die Jusos im Kreis Konstanz widersprechen Landesjustizminister Rainer Stickelberger. Dieser hatte in einem Interview mit dem ZDF Morgenmagazin am Dienstag, den 26. März 2013 die rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. "Der Ruf nach der Vorratsdatenspeicherung ist ein tiefer Griff in die politische Mottenkiste," erklärt der Konstanzer Kreissprecher der Jusos, Jan Welsch.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2010 die von der Großen Koalition verabschiedete Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. In ihrem Urteil wiesen die Karlsruher Richter unter anderem darauf hin, dass nur dann Daten gespeichert werden dürften, wenn der Verdacht einer schweren Straftat vorliege. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung hatte der Bundestag jedoch eine anlasslose, sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger beschlossen.

"Ein demokratischer Rechtstaat darf die Gesamtheit seiner Bürgerinnen und Bürger niemals unter Generalverdacht stellen," urteilt Welsch. Die Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten betreffe zu einem Teil auch die Intimsphäre vieler unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. So würden die Telekommunikationsanbieter beispielsweise auch dazu gezwungen, den Schriftverkehr zwischen ÄrztInnen und PatientInnen oder AnwältInnen und MandantInnen zu protokollieren. Auch wenn der Inhalt einer eMail nicht gespeichert werden dürfe, sei durchaus nachzuvollziehen, weshalb eine Bürgerin oder ein Bürger psychologische Hilfe aufsuche. Weiterhin fürchten die Jusos, dass die Pressefreiheit durch die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung schweren Schaden nehmen würde. So könnte nach Auffassung der Jusos der Schutz journalistischer Quellen nicht mehr gewährleistet werden. Datenpannen wie zum Beispiel in Großbritannien könne niemand gänzlich ausschließen, dementsprechend sei die Missbrauchsgefahr besonders hoch.

Ausdrücklich bestärkt in ihrer Position sehen sich die Jusos durch eine Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht aus dem Jahr 2011. Diese habe, so Welsch, klar dargelegt, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote nicht verbessere.

Als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung schlagen die Jusos das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vor. Dieses biete mit einer kurzen Speicherzeit von beispielsweise zwei Wochen wesentlich mehr Schutz vor Missbrauch. Sollte sich innerhalb dieser kurzen Speicherfrist ein Tatverdacht gegen eine Person erhärten, könnten die Strafverfolgungsbehörden das Einfrieren der Telekommunikationsdaten dieser verdächtigen Person erwirken, ohne dass die Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger weiter gespeichert werden müssten. Welsch ist sich sicher, dass "dieses Verfahren den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Speicherung von Telekommunikationsdaten entspricht. Deutschland muss in der EU darauf hinwirken, dass die unsinnige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt wird. Der Hinweis, dass die Vorratsdatenspeicherung zum Schutze der Kinder benötigt würde, ist Quatsch. Die Vorratsdatenspeicherung schützt niemanden, sie stellt lediglich ein untaugliches Mittel zur Strafverfolgung dar."

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